Unser Angebot an unsere Nachbargemeinden

Die Gemeinde Süderholz hat sich 1999 durch Fusion aus sieben Gemeinden und unter Auflösung des Amtes freiwillig gebildet.

Warum gibt es unser Angebot?

Die Gemeinde Süderholz ist seit ihrer Gründung in der Lage, durch ausgeglichene Haushalte mit Förderung von Initiativen der Bürger und Vereine und erheblichen Investitionen das Gemeinwesen voranzubringen. Die Gemeinde ist nicht nur eine Verwaltungseinheit, sondern Motor der regionalen Entwicklung.
Für die Zukunft ist absehbar, dass diese Entwicklung nur anhalten kann wenn es gelingt, Fördermittel der EU zu akquirieren. Dies wiederum setzt größere Gemeindestrukturen voraus. Daher haben wir unseren Nachbarn Verhandlungen zum gegenseitigen Vorteil angeboten.

Welches Angebot haben wir gemacht?

Bei unserer Gründungsfusion wurden wir mit einer Sonderbedarfszuweisung von 3.000.000 DM ausgestattet. Das entspricht 219.200 € je fusionierter Gemeinde. Die Aufstockung auf den gleichen Förderbetrag aus unserer Rücklage bieten wir den Gemeinden an, die sich mit uns zusammenschließen, damit sie kurzfristig die gleiche Entwicklungschance haben wie unsere heutigen Gemeindeteile. Die Übernahme etwaiger Fehlbeträge ist selbstverständlich. Es ergibt sich aus der Aufstellungspflicht eines einzigen Haushaltes für eine Gemeinde. Je nach Höhe eines Fehlbetrages einer sich anschließenden Gemeinde muss allerdings über den sofort einzusetzenden Förderbetrag verhandelt werden. Die Entscheidung zu den Bedingungen einer Fusion bleibt uneingeschränkt in der Hoheit der Gemeindevertretungen oder kann sogar durch Bürgerentscheid getroffen werden.
Langfristig profitieren alle Orte einer wachsenden Gemeinde von Einsparpotentialen und Synergieeffekten. Wir haben mit unserer Fusion bisher diesbezüglich nur gute Erfahrungen sammeln können.

Welche Vorteile ergeben sich für die Bürger?

Süderholz hat seit mehreren Jahren konstante Steuern und Abgaben. Bei Straßenausbaubeiträgen beschränken wir uns auf Minimalsätze (max. 10 - 30% des Gemeindeanteils). Wir schaffen selbst verwaltete Dorfgemeinschaftszentren in jedem ehemaligen Gemeindegebiet, fördern ehrenamtliche Tätigkeit nicht nur verbal, unterstützen Familien beim Grunderwerb zum Eigenheimbau, fördern durch Planungen die Rahmenbedingungen zur Schaffung von Arbeitsplätzen und sorgen mit attraktiven Orten für eine angenehme Wohnatmosphäre im ländlichen Raum.

Gibt es eine realistische Chance, die Kreisgrenze zu überwinden?

§ 12 Abs. 1 der Kommunalverfassung M-V regelt, dass bei Änderung der Kreisgrenze die Zustimmung der Kreistage nötig ist. Dies ist zumindest bei dem abgebenden Kreistag eine hohe Hürde.
Abweichend hiervon ist der Innenminister gemäß § 11 Abs. 2 KV M-V berechtigt, bei lediglich zwei beteiligten Gemeinden, selbst zu entscheiden. Die Kreisgrenzen stehen gegenwärtig ohnehin zur Disposition und werden nach jetziger Lesart spätestens 2011 verändert. Warum sollte es nicht spätestens dann möglich sein, auf Wünsche der Gemeinden und Bürger einzugehen? Zunächst müssen die Gemeinden mit Beschlüssen und Verträgen ausdrücken, was sie wünschen!

Welche Erfahrungen haben wir seit unserer Fusion gemacht?

Befürchtungen wie "die Identität der Bürger geht verloren", "das ehrenamtliche Engagement geht zurück", "wenn mehrere Kranke zusammenkommen entsteht noch kein Gesunder" haben sich nicht erfüllt. Im Gegenteil, die Identität der Bürger ist zunächst mit dem Wohnort verbunden, gelegentlich hängt man an der Gemeinde. Dass Bürger sich mit dem Amt identifizierten haben wir nicht erfahren. Das ehrenamtliche Engagement hat sich verstärkt. Wir verzeichnen seit der Fusion verstärkt Vereinsgründungen. Die Suche nach Kandidaten für die Gemeindevertretung ist kein Problem. Arbeit in einer Gemeindevertretung macht mehr Spaß, wenn Mittel vorhanden sind, um etwas gestalten zu können. Dass eine Fusion von Gemeinden unter Abschaffung des Amtes zu einer erheblichen Einsparung geführt hat, wird durch die regelmäßig erwirtschafteten Überschüsse belegt.