Förderung des Erwerbes von gemeindeeigenen Grundstücken

 
 

Übersicht über die verfügbaren Grundstücke und Preise

 
     
 

Gefördert wird, auf der Grundlage einer von der Gemeindevertretung beschlossenen Förderrichtlinie, der Erwerb eines unbebauten gemeindlichen Wohnbaugrundstückes.
Das zu fördernde Objekt muss innerhalb des Gemeindegebietes liegen und vom Antragsteller mit einem Wohngebäude innerhalb von 3 Jahren bebaut sowie ab Bezugsfertigkeit für einen Zeitraum von 10 Jahren selbst mit ausschließlichem Wohnsitz bewohnt werden.
Als Tag der Bezugsfertigkeit rechnet der Tag der Anmeldung bei der Meldebehörde.
Anträge hierzu sind beim Hauptamt der Gemeinde Süderholz zu stellen. Folgende Fördergruppen werden begünstigt:

Fördergruppe 1:           Kinderreiche Familien mit 3 Kindern oder mehr
Fördergruppe 2:           Familien mit 2 Kindern
Fördergruppe 3:           Familien mit einem Kind sowie generationsverbundenes Wohnen
Fördergruppe 4:           Ehepaare ohne Kind

Alleinerziehende Elternteile mit Kind(ern) sind „Familien“ gleichgestellt.

Beim Kauf von unbebauten Grundstücken erfolgt die Förderung durch die Gemeinde.

Fördergruppe 1:           40%
Fördergruppe 2:           30%
Fördergruppe 3:           20%
Fördergruppe 4:           10%

Eine Förderung erfolgt unabhängig von der Größe des Grundstückes.
Die Förderung wird jedem Antragsteller nur einmal gewährt.
Maßgebend für die Bearbeitung des Förderungsantrages sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Die Nachbewilligung von Förderungsmitteln ist ausgeschlossen.

Weitere Information zu der „Richtlinie der Gemeinde Süderholz für das Familienförderungsprogramm zum Erwerb gemeindlicher unbebauter Wohngrundstücke“ erhalten Sie bei Frau Petra Lucius.