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Gefördert wird, auf der Grundlage einer von der
Gemeindevertretung beschlossenen
Förderrichtlinie,
der Erwerb eines unbebauten gemeindlichen Wohnbaugrundstückes.
Das zu fördernde Objekt muss innerhalb des Gemeindegebietes liegen und vom
Antragsteller mit einem Wohngebäude innerhalb von 3 Jahren bebaut sowie ab
Bezugsfertigkeit für einen Zeitraum von 10 Jahren selbst mit
ausschließlichem Wohnsitz bewohnt werden.
Als Tag der Bezugsfertigkeit rechnet der Tag der Anmeldung bei der
Meldebehörde.
Anträge hierzu sind beim Hauptamt der Gemeinde Süderholz zu stellen.
Folgende Fördergruppen werden begünstigt:
Fördergruppe 1:
Kinderreiche Familien mit 3 Kindern oder mehr
Fördergruppe 2:
Familien mit 2 Kindern
Fördergruppe 3:
Familien mit einem Kind sowie generationsverbundenes Wohnen
Fördergruppe 4:
Ehepaare ohne Kind
Alleinerziehende Elternteile mit Kind(ern) sind
„Familien“ gleichgestellt.
Beim Kauf von unbebauten Grundstücken erfolgt die Förderung durch
die Gemeinde.
Fördergruppe 1:
40%
Fördergruppe 2:
30%
Fördergruppe 3:
20%
Fördergruppe 4:
10%
Eine Förderung erfolgt unabhängig von der Größe des
Grundstückes.
Die Förderung wird jedem Antragsteller nur einmal gewährt.
Maßgebend für die Bearbeitung des Förderungsantrages sind die Verhältnisse
zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Die Nachbewilligung von Förderungsmitteln ist ausgeschlossen.
Weitere Information zu der „Richtlinie der Gemeinde
Süderholz für das Familienförderungsprogramm zum Erwerb gemeindlicher
unbebauter Wohngrundstücke“ erhalten Sie bei Frau
Petra Lucius. |