Bekanntmachung

 Aufstellungsbeschluss
der Satzung zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 3
„Autohof Pommerndreieck, Autobahnanschlussstelle Grimmen/Ost“

(§ 2 Abs. 1 BauGB)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Süderholz hat in der Sitzung am 03.02.2010 beschlossen, eine Satzung zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 „Autohof Pommerndreieck, Autobahnanschlussstelle Grimmen/Ost“ aufzustellen.

Mit der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die allgemeine Zulässigkeit von Vergnügungsstätten i. S. d. § 8 BauNVO im Geltungsbereich des B-Plans Nr. 3 erreicht werden.

Die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 soll im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden.

Der Beschluss zur Aufstellung der Satzung zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 „Autohof Pommerndreieck, Autobahnanschlussstelle Grimmen/Ost“ wird hiermit bekannt gemacht.

 

A. Benkert
Bürgermeister