Bekanntmachung
Aufstellungsbeschluss
der Satzung zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans
Nr. 3
„Autohof Pommerndreieck, Autobahnanschlussstelle
Grimmen/Ost“
(§ 2 Abs. 1 BauGB)
Die Gemeindevertretung
der Gemeinde Süderholz hat in der Sitzung am 03.02.2010
beschlossen, eine Satzung zur 1. vereinfachten Änderung des
Bebauungsplans Nr. 3 „Autohof Pommerndreieck,
Autobahnanschlussstelle Grimmen/Ost“ aufzustellen.
Mit der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 3
sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
allgemeine Zulässigkeit von Vergnügungsstätten i. S. d. § 8 BauNVO
im Geltungsbereich des B-Plans Nr. 3 erreicht werden.
Die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 soll
im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt
werden.
Der Beschluss zur Aufstellung der Satzung zur
1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 „Autohof
Pommerndreieck, Autobahnanschlussstelle Grimmen/Ost“ wird
hiermit bekannt gemacht.
A. Benkert
Bürgermeister
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