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Bekanntmachung
Aufstellungsbeschluss
zur Satzung der Gemeinde Süderholz
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Süderholz hat beschlossen, für die Flurstücke 46 tlws., 47 tlws. und 48 tlws. der Flur 5, Gemarkung Kandelin eine Satzung gemäß § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB aufzustellen. Das Plangebiet wird begrenzt: - im Norden durch die vorhandene Bebauung an der „Lindenallee“ - im Osten durch die Gemeindestraße „Lindenallee“ - im Süden durch den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 „Kandelin“ und Flächen für die Landwirtschaft - im Westen durch Flächen für die Landwirtschaft Es werden folgende Planziele angestrebt: - Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung von drei bis vier Einfamilienhäusern - Bebauung unter Berücksichtigung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Poggendorf, 20.01.2012
A. Benkert Bürgermeister |
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