Bekanntmachung

 

 Aufstellungsbeschluss zur Satzung der Gemeinde Süderholz
gemäß § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB
für den Bereich „Lindenallee“, Ortsteil Kandelin

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Süderholz hat beschlossen, für die Flurstücke 46 tlws., 47 tlws. und 48 tlws. der Flur 5, Gemarkung Kandelin eine Satzung gemäß § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB aufzustellen.

Das Plangebiet wird begrenzt:

-          im Norden durch die vorhandene Bebauung an der „Lindenallee“

-          im Osten durch die Gemeindestraße „Lindenallee“

-          im Süden durch den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 „Kandelin“ und Flächen für die Landwirtschaft

-          im Westen durch Flächen für die Landwirtschaft

Es werden folgende Planziele angestrebt:

-          Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung von drei bis vier Einfamilienhäusern

-          Bebauung unter Berücksichtigung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Poggendorf, 20.01.2012

  

A. Benkert

Bürgermeister