Gemeinde Süderholz
Poggendorf, 05.01.2012
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Montag |
8.00 bis 12.00 Uhr |
und |
13.00 bis 17.00 Uhr |
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Dienstag |
8.00 bis 12.00 Uhr |
und |
13.00 bis 18.00 Uhr |
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Mittwoch |
8.00 bis 12.00 Uhr |
und |
13.00 bis 15.00 Uhr |
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Donnerstag |
8.00 bis 12.00 Uhr |
und |
13.00 bis 15.00 Uhr |
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Freitag |
8.00 bis 11.00 Uhr |
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zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen in der Gemeindeverwaltung Süderholz schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wird, wird von einer Umweltprüfung abgesehen.