Gemeinde Süderholz                                                                                                                                                                     Poggendorf, 05.01.2012
Rakower Str. 1
18518 Süderholz

 

Bekanntmachung

 öffentliche Auslegung
des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 der Innenentwicklung
„Siedlung am Golfpark“
westlich der Kreisstraße K 20 und östlich des Golfparks Strelasund in der Ortslage Kaschow
im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
 (§§ 13a Abs. 2 Nr. 1 und 13 Abs. 2 Nr. 2 in Anwendung des § 3 Abs. 2 BauGB)

 

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 der Innenentwicklung „Siedlung am Golfpark“, westlich der Kreisstraße K 20 und östlich des Golfparks Strelasund in der Ortslage Kaschow, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) und der Entwurf der Begründung liegen

 vom 16.01.2012 bis zum 17.02.2012

in der Gemeindeverwaltung Süderholz, Verwaltungssitz Poggendorf, Rakower Str. 1, 18516 Süderholz zu folgenden Zeiten:

Montag

8.00 bis 12.00 Uhr

und

13.00 bis 17.00 Uhr

Dienstag          

8.00 bis 12.00 Uhr

und

13.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch

8.00 bis 12.00 Uhr

und

13.00 bis 15.00 Uhr

Donnerstag      

8.00 bis 12.00 Uhr

und

13.00 bis 15.00 Uhr

Freitag 

8.00 bis 11.00 Uhr

 

 

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen in der Gemeindeverwaltung Süderholz schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wird, wird von einer Umweltprüfung abgesehen.

  

A. Benkert

Bürgermeister