Bekanntmachung

Satzung der Gemeinde Süderholz
gemäß § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr.3 BauGB
für den Bereich „Lindenallee“, Ortsteil Kandelin

 hier:      öffentliche Auslegung des Entwurfes nach § 34 Absatz 6 BauGB in Verbindung mit § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr.2 BauGB und § 3 Absatz 2 BauGB

 

Der von der Gemeindevertretung Süderholz in der Sitzung vom 14. Dezember 2011 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der Satzung der Gemeinde Süderholz gemäß § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr.3 BauGB für den Bereich „Lindenallee“, Ortsteil Kandelin, für das Gebiet begrenzt:

▪ im Norden durch die vorhandene Bebauung an der „Lindenallee“

▪ im Osten durch die Gemeindestraße „Lindenallee“

▪ im Süden durch den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.1 „Kandelin“ und Flächen für die Landwirtschaft

▪ im Westen durch Flächen für die Landwirtschaft

und der Entwurf der Begründung dazu liegen

vom 27. Januar 2012 bis zum 28. Februar 2012

in der Gemeindeverwaltung Poggendorf, Rakower Straße 1, Bauamt, Zimmer 12, zu folgenden Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag

8.00 bis 12.00 Uhr

und

13.00 bis 17.00 Uhr

Dienstag          

8.00 bis 12.00 Uhr

und

13.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch

8.00 bis 12.00 Uhr

und

13.00 bis 15.00 Uhr

Donnerstag      

8.00 bis 12.00 Uhr

und

13.00 bis 15.00 Uhr

Freitag 

8.00 bis 11.00 Uhr

 

 

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Planentwurf und dem Entwurf der Begründung schriftlich abgegeben oder während der Dienstzeit zur Niederschrift vorgetragen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Des weiteren ist ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Poggendorf, 19. Januar 2012

 

A. Benkert

Bürgermeister