Bekanntmachung
Satzung der Gemeinde
Süderholz hier: öffentliche Auslegung des Entwurfes nach § 34 Absatz 6 BauGB in Verbindung mit § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr.2 BauGB und § 3 Absatz 2 BauGB
Der von der Gemeindevertretung Süderholz in der Sitzung vom 14. Dezember 2011 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der Satzung der Gemeinde Süderholz gemäß § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr.3 BauGB für den Bereich „Lindenallee“, Ortsteil Kandelin, für das Gebiet begrenzt: ▪ im Norden durch die vorhandene Bebauung an der „Lindenallee“ ▪ im Osten durch die Gemeindestraße „Lindenallee“ ▪ im Süden durch den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.1 „Kandelin“ und Flächen für die Landwirtschaft ▪ im Westen durch Flächen für die Landwirtschaft und der Entwurf der Begründung dazu liegen vom 27. Januar 2012 bis zum 28. Februar 2012 in der Gemeindeverwaltung Poggendorf, Rakower Straße 1, Bauamt, Zimmer 12, zu folgenden Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Planentwurf und dem Entwurf der Begründung schriftlich abgegeben oder während der Dienstzeit zur Niederschrift vorgetragen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Des weiteren ist ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Poggendorf, 19. Januar 2012
A. Benkert |
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