Bekanntmachung
Beschluss über den Bebauungsplan Nr. 11 „Pommernpark“Teilfläche des B-Plans Nr. 4.1, Industriegebiet „Pommerndreieck, 1. Teilabschnitt“, nördlich der A 20, nordöstlich der B 194 und östlich der Zufahrtstraße zum Industriegebiet
Die Gemeindevertretung hat am 27.05.2010 aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), den Bebauungsplan Nr. 11 „Pommernpark“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen.
Der Beschluss über den Bebauungsplan wird hiermit bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung dazu sowie die zusammenfassende Erklärung in der Gemeindeverwaltung Süderholz, Verwaltungssitz Poggendorf, Rakower Str. 1, 18516 Süderholz zu folgenden Zeiten:
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Es wird darauf hingewiesen dass:
- eine nach § 214 Abs. 1
Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort
bezeichneten
-
eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB
beachtliche Verletzung der - nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Süderholz unter Darlegung des die Verletzung oder den Mangel begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche von durch Festsetzungen des Bebauungsplans oder seine Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen, die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichnet sind, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Ein
Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der
Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom
18. Juni 2004
A. Benkert Bürgermeister |