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Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes „Trebel“
Die maschinelle Gewässermahd an den Gewässern II. Ordnung im Einzugsgebiet des Wasser- und Bodenverbandes „Trebel“ wird in folgendem Zeitraum durchgeführt:
16.08.2010 – 30.11.2010
Rechte und Pflichten der
Unterhaltungsträger sowie der Anlieger/Eigentümer ergeben
sich aus den §§ 39, 40, 41 Wasserhaushaltsgesetz (WHG); Anfragen hierzu können gerichtet werden an die Geschäftsstelle des
WBV „Trebel“ Telefon: 038326/6532-0 Carl- Coppius- Str. 20 Fax: 038326/6532-41 18507 Grimmen E-Mail: WBV.Trebel@arcor.de
gez. Zschoche Verbandsvorsteher |