Zweite
Satzung zur Änderung
der Hauptsatzung der Gemeinde Süderholz
Auf der Grundlage des
§ 5 der Kommunalverfassung für das Land
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. S. 777) wird nach
Beschluss der Gemeindevertretung vom 14.12.2011 und nach
Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende
Änderungssatzung erlassen:
Artikel 1
Die Hauptsatzung der
Gemeinde Süderholz vom 16.12.2009 wird wie folgt geändert:
§ 5 Abs.3 Nr. 7 wird
neu hinzugefügt:
7.
Über Annahme und Verwendung von
Spenden in einer Wertgrenze von 100 € bis einschließlich
1.000 € .
Artikel 2
Diese Satzung tritt am
Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Ausgefertigt durch den
Bürgermeister am 15.12.2011
Soweit beim Erlass
dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften
verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs.
5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist
gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs-
oder Bekanntmachungsvorschriften.
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