Zweite Satzung zur Änderung
der Hauptsatzung der Gemeinde Süderholz

 

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. S. 777) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 14.12.2011 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Änderungssatzung erlassen:

Artikel 1

Die Hauptsatzung der Gemeinde Süderholz vom 16.12.2009 wird wie folgt geändert:

 

§ 5 Abs.3 Nr. 7 wird neu hinzugefügt:

7.      Über Annahme und Verwendung von Spenden in einer Wertgrenze von 100 € bis einschließlich 1.000 € .

Artikel 2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Ausgefertigt durch den Bürgermeister am 15.12.2011

 

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.