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Öffentliche Bekanntmachung Hiermit wird die
am 25.03.2010 durch die Gemeindevertretung beschlossene
Fünfte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung
von Gebühren und sonstigen Entgelten für Leistungen der
Ortswehren der Gemeinde Süderholz öffentlich bekannt
gemacht. Poggendorf, 01.04.2010 A. Benkert Fünfte Satzung zur Änderung der Satzung
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je Stunde |
Tagessatz bei längerem Gebrauch |
Löschfahrzeuge |
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· TLF 16/25 |
50,00 |
250,00 |
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· LHF 16 |
45,00 |
225,00 |
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· LF 8 |
40,00 |
200,00 |
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· TSF - W / KTLF |
35,00 |
175,00 |
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· ELW 1 |
30,00 |
150,00 |
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Ausgefertigt durch den Bürgermeister am 30.03.2010
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.