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Entgeltordnung für die Nutzung von Räumlichkeiten der Gemeinde Süderholz Durch Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Süderholz vom 29.04.2004 sind für die Nutzung von Räumlichkeiten der Gemeinde Süderholz folgende Entgelte zu erheben: § 1
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Größe der Räumlichkeiten |
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bis 100 m² |
> 100 m² |
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1. Nutzung nach Stunden |
1 Stunde |
12,50 € |
25,00 € |
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2.
Tagessatz (24 h) |
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3. Jugendveranstaltungen |
pauschal |
40,00 € |
60,00 € |
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4.
Kostenlose Nutzung: |
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5. Für die Miete von Tischen, Stühlen und Bänken werden folgende Tagessätze festgelegt:
je
Tisch 2,00 € |
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Für die Nutzung der öffentlichen Einrichtungen ist
eine Kaution in Höhe von 100,00 € in der Gemeinde Süderholz,
Gemeindekasse, zu hinterlegen. Diese wird mit den zu leistenden Entgelten
bei ordnungsgemäßer Übergabe der Räumlichkeiten und des Inventars
verrechnet.
Bei Beschädigungen werden Schadensersatzansprüche in Höhe des
Wiederbeschaffungswertes erhoben.
Die Entgeltordnung tritt zum 01.05.2004 in Kraft. Gleichzeitig treten die Entgeltordnungen für die Nutzung des Kulturraumes der Ortswehr Bretwisch (vom 14.12.2001) und für die Nutzung des Saales in Rakow (vom 14.12.2001) außer Kraft.
Ausgefertigt durch den Bürgermeister am 30.04.04.