|
Satzung der Gemeinde Süderholz Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.06.2004 (GVOBl. M-V 2004 S. 205), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.07.2006 (GVOBl. M-V 2006 S. 539) und §§ 1, 2, 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.April 2005 (GVOBl. M-V 2005 S. 146) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 24.09.2009 folgende Satzung erlassenen: Die vorliegende Fassung berücksichtigt: 1. die am 09.12.1999 beschlossene Fassung 2. die am 06.12.2000 beschlossene 1. Änderungssatzung 3. die am 08.11.2001 beschlossene 2. Änderungssatzung 4. die am 18.06.2007 beschlossene 3. Änderungssatzung 5. die am 24.09.2009 beschlossene 4. Änderungssatzung.
§ 1
|
Tarif-Nr. |
Gegenstand |
Gebühr EUR |
1. |
Allgemeine Verwaltungsgebühren |
|
|
1.1. |
Beglaubigungen, Bescheinigungen und Zeugnisse, soweit nachstehend nicht besonders aufgeführt |
2,50 |
|
1.1.1 |
Für Leistungen, die mit größerem Arbeitsaufwand verbunden sind erhöht sich die Gebühr auf |
5,00 |
|
1.2 |
Abschriften, Durchschriften u. a. Vervielfältigungen |
|
|
1.2.1 |
Abschriften und Auszüge in deutscher Sprache, auch als Urkunden und Akten je angefangene DIN A 4 Seite |
1,50 |
|
1.2.2 |
Für Schriftstücke, die in fremder Sprache abgefasst sind, wird die doppelte Gebühr erhoben. |
|
|
1.2.3 |
Für Schriftstücke in tabellarischer Form, Verzeichnisse, Listen, Rechnungen, Zeichnungen und dgl. wird die Gebühr nach dem Zeitaufwand erhoben, der bei durchschnittlicher Arbeitsleistung zur Herstellung benötigt wird. Die Gebühr beträgt je angefangene halbe Stunde |
4,00 |
|
1.3 |
Ablichtungen |
|
|
1.3.1 |
Ablichtung je Seite A4 |
0,25 |
|
1.3.2 |
Ablichtung je Seite A3 |
0,50 |
|
1.4 |
Für schriftliche Auskünfte, soweit sie in dieser Gebührentabelle nicht besonders aufgeführt sind, wird eine Gebühr nach dem Zeitaufwand erhoben; sie beträgt für jede angefangene halbe Stunde |
5,00 |
|
1.5 |
Druckstücke von Ortssatzungen, Plänen, Hausordnungen, Vordrucken usw. je nach Kosten der Herstellung und Vervielfältigung |
1,50 bis 6,00 |
|
1.6 |
Zweitausfertigung eines Vertrages oder einer anderen schriftlichen Erklärung je angefangene Seite |
1,50 |
|
1.7 |
Schriftliche Aufnahme eines Antrages oder einer Erklärung je angefangene Seite |
1,50 |
|
1.8 |
Genehmigungen, Erlaubnisse, Ausnahmebewilligungen und Bescheinigungen , soweit nicht eine andere Gebühr oder Gebührenfreiheit vorgeschrieben ist |
2,50 bis 50,00 |
|
1.9 |
Erteilung eines abgelehnten Widerspruchsbescheides, Berechnung nach der Gebühr, die für die angefochtene Entscheidung festgesetzt worden ist, bis ½ der Gebühr |
|
|
1.10 |
Bereitstellung eines Arbeitsplatzes und/oder Überlassung von Unterlagen zur Einsicht oder zur Selbstherstellung von Abschriften, Auszügen usw. für jede angefangene Stunde |
4,00 |
|
1.11 |
Zweitausfertigung eines Bescheides |
1,25 |
| 1.12 | Nachforschungen in Archivbeständen je angefangene halbe Stunde | 10,00 |
2. |
Besondere Gebühren – Angelegenheiten des Hauptamtes und der Kämmerei |
|
|
2.1 |
Bescheinigung über den Stand des Steuerkontos |
1,50 |
|
2.2 |
Zweitausfertigung einer Zahlungsbescheinigung |
1,00 |
|
2.3 |
Ermittlung oder Schätzung von Abgaben vor der Abgabepflicht auf Antrag des Abgabepflichtigen |
5,00 |
|
2.4 |
Feststellungen aus Abgabekonten und -akten je angefangene halbe Stunde |
4,00 |
|
2.5 |
Ausstellung von Steuerunbedenklichkeitsbescheinigungen außer für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen |
1,50 |
|
2.6 |
Bescheinigung über das Bestehen oder Nichtbestehen einer Firma oder über den Inhaber, ferner für Auskünfte oder Bescheinigungen über Identität eines Gewerbetreibenden mit dem Inhaber einer Firma |
2,50 |
|
2.7 |
Gebühr je Vollstreckungsauftrag |
12,50 |
3. |
Besondere Gebühren - Angelegenheiten des Bauamtes |
|
|
3.1 |
Prüfung der Baufluchtlinien und ihre Eintragung in |
3,00 bis 10,00 |
|
3.2 |
Abschriften und Druckstücke von Verdingungsunterlagen je nach Kosten der Herstellung |
1,50 bis 25,00 |
|
3.3 |
Ausstellung von Bescheinigungen für Kreditanstalten zu Beleihungszwecken |
|
|
3.3.1 |
bei zwei- und mehrgeschossigen Mietshäusern |
6,00 |
|
3.3.2 |
für Zweifamilienhäuser |
4,50 |
|
3.3.3 |
für Einfamilienhäuser |
3,00 |
|
3.4 |
Schriftliche Auskünfte mit Plan über Neuanschluss an die Kanalisation oder die Wasserversorgung |
6,50 |
|
3.5 |
Übernahme einer Bürgschaft oder einer sonstigen Gewährleistung |
1% des Ursprungsbetrages |
|
3.5.1 |
mindestens jedoch |
5,00 |
|
3.5.2 |
bei nicht zu ermittelndem Geldwert |
75,00 |
|
3.6 |
Genehmigung zur Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen |
2,50 bis 150,00 |
|
3.7 |
Ausstellung eines Zeugnisses über das Nichtbestehen bzw. die Nichtausübung eines Vorkaufsrechts |
17,50 bis 25,00 |